Gemeinschaftsschule


Offenheit und Transparenz


Gerne stellen wir Ihnen in persönlichen Gesprächen, an Eltern– und Informationsabenden oder auch im Netz unsere Schule sowie unsere Leitlinien und pädagogischen Konzepte vor. Doch machen Sie – und vor allem Ihre Kinder – sich doch selbst ein Bild vom Schulleben bei uns in St. Michaelisdonn.
Alle interessierten Kinder, Quereinsteiger und Eltern sind herzlich eingeladen zu unseren jährlich stattfindenden Veranstaltungen wie dem „Tag der offenen Tür“ im Herbst oder dem „Schnupper-Samstag“ im Februar. Nutzen Sie die geöffneten Türen für einen Blick auf die Räumlichkeiten unserer Schule und in unseren Unterricht.

Nehmen Sie live mit, wie wir Schule gestalten und leben.

 

Lernen in der Gemeinschaftsschule


Die Gemeinschaftsschule ist für alle Schülerinnen und Schüler offen. Der Unterricht kann sowohl in binnendifferenzierender Form (Kinder und Jugendliche werden weitestgehend gemeinsam in einer Lerngruppe unterrichtet) als auch nach Leistungsfähigkeit und Neigung der Schülerinnen und Schüler differenzierten Lerngruppen erfolgen. Über die geeigneten Formen des Unterrichtes entscheidet die jeweilige Schule.
Zu jedem Zeugnistermin wird der Leistungstand einer Schülerin oder eines Schülers unter Berücksichtigung der Leistungen in den einzelnen Fächern in einem schriftlichen Zeugnis dokumentiert. Die Formen der Leistungsbeurteilung legt die Schule im Rahmen ihres pädagogischen Konzepts fest. Spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 8 werden Notenzeugnisse vergeben.
Nach der Jahrgangsstufe 9 können die Schülerinnen und Schüler den “Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss” erwerben. Sie müssen dafür an einer Prüfung mit zentralen Aufgabenstellungen teilnehmen, die sich an den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz orientiert. Dies gilt auch für die Prüfung zum Mittleren Abschluss, die nach der Jahrgangsstufe 10 absolviert wird.
Immer mehr Gemeinschaftsschulen haben eine eigene Oberstufe, die es den Schülerinnen und Schülern möglich macht, in neun Jahren das Abitur zu erreichen. Gemein-chaftsschulen ohne eigene Oberstufe können mit allgemein bildenden Schulen mit eigener Oberstufe und/oder Beruflichen Gymnasien eine Kooperation eingehen. Diese Kooperationen gewährleisten, dass alle Schülerinnen und Schüler – sofern sie die schulischen Leistungsvoraussetzungen erfüllen – eine Rechtsgarantie auf den Besuch einer Oberstufe haben.
Schülerinnen und Schüler an den Gemeinschaftsschulen werden nach der Kontingentstundentafel unterrichtet. Sie sieht für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 insgesamt 188 Wochenstunden vor. Davon entfällt ein Kontingent von 60 Wochenstunden auf die Jahrgangsstufen 5 und 6 und ein Kontingent von 128 Wochenstunden auf die Jahrgänge 7 bis 10. Zusätzlich stehen den Schulen für Differenzierung und Gruppenbildung je Lerngruppe seit dem Schuljahr 2012/13 fünf Wochenstunden zur Verfügung.
Das Kollegium der Gemeinschaftsschulen setzt sich aus Lehrkräften der bisherigen Haupt- und Realschulen, aber auch der Gesamtschulen und Gymnasien zusammen.

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