Information für zukünftige Schülerinnen und Schüler
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Lernpartnerinnen und Lernpartner,
hier informieren wir Sie und euch über den Ablauf der Anmeldung an unserer Gemeinschaftsschule als zukünftige Lernpartnerinnen und Lernparter des fünften Jahrganges.
Informationsabend an der Gemeinschaftsschule
Am Donnerstag, den 06. Februar 2025, findet ab 18:00 Uhr an unserer Gemeinschaftsschule ein Informationsabend statt.
Die Gemeinschaftsschule St. Michaelisdonn gestaltet einen Infoabend zum künftigen fünften Jahrgang für Eltern und deren Kinder der jetzigen vierten Klassen.
Während den Eltern in der Mensa das Schulkonzept vorgestellt wird, lernen die Kinder die Schule und das Sportangebot der Schule kennen. WICHTIG: Die Kinder sollten Sportsachen und ein Getränk mitbringen.
Schnupperunterricht an der Gemeinschaftsschule
Am Sonnabend, den 08. Februar 2025, findet von 9:00 bis 12:30 Uhr an unserer Gemeinschaftsschule ein Schnuppertag statt.
Sowohl die Kinder als auch die Eltern sind an diesem Tag herzlich willkommen, den Alltag an unserer Schule einmal live mitzuerleben. Für Ihre Kinder beginnt der Schnuppertag um 09:00 Uhr in der Sporthalle. Während des Vormittages werden Elternführungen angeboten, an denen Sie sich anmelden können.
Wichtig:
Die Kinder sollten bitte Hausschuhe, Federtasche und etwas Verpflegung mitbringen!
Terminvergabe online
Zur Anmeldung Ihrer Tochter / Ihres Sohnes an unserer Schule bitten wir Sie einen Termin zu buchen.*
Informationen zur Anmeldung an unserer Gemeinschaftsschule
Anmeldezeitraum
03.03.25 – 12.03.25
Sekretariat Gemeinschaftsschule
Mo – Fr 07:30 – 13:00 Uhr
Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung an unserer Gemeinschaftsschule benötigt:
- Schüleraufnahmebogen
- Anmeldeschein/Schulübergangsempfehlung
- Kopie Geburtsurkunde
- Legasthenienachweis (falls vorhanden)
- Kopie letztes Zeugnis
- Original Impfausweis (Masernschutzimpfung) zum Vorlegen
- ggf. Wunschzettel Anmeldung Klasse 5
Informationen zum Schulwechsel im Laufe eines Schuljahres
Der Schulwechsel von einem Gymnasium zu einer Gemeinschaftsschule ist im Laufe eines Schuljahres jederzeit möglich. Beim Schulwechsel zwischen Gemeinschaftsschulen müssen die abgebende als auch die aufnehmende Gemeinschaftsschule die Zustimmung erteilen.